Niebling Technische Bürsten GmbH

Reach Verordnung

Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-Verordnung)

Die Produkte der Firma Niebling GmbH sind Erzeugnisse im Sinne der REACH-Verordnung, denn ihre Funktion wird in erster Linie durch Form, Gestalt und Oberfläche, nicht durch die chemische Zusammensetzung bestimmt. Eine Registrierungspflicht nach der REACH-Verordnung besteht für diese Erzeugnisse nicht.

Die Produkte unserer Firma enthalten keine Stoffe mit mehr als 0,1 Masseprozent die gem. REACH-Verordnung Art. 57 als SVHC definiert sind und in REACH Anhang XIV aufgeführt werden (Stoffe der sog. „Kandidatenliste“).

Im Sinne der REACH-Verordnung gilt unsere Firma als nachgeschalteter Anwender. Für alle bei uns im Herstellungsprozess eingesetzten Stoffe und Zubereitungen (z. B. Klebstoffe, Lacke, Schmiermittel) liegen uns vorgesehenen Einsatzzweck seitens der Lieferanten die Bestätigung und Erklärungen einer ( zur Zeit noch) Vor-Registrierung, vor bzw. stehen wir im Kontakt mit unserer Lieferanten. Wir setzen keine Stoffe und Zubereitungen ein, für die eine (Vor-) Registrierung unsererseits erforderlich wäre.

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